Gütestelle nach BaySchlG
- Zitat:
Der Bayerische Landtag erklärt die vorgerichtliche Streitschlichtung zum Erfolgsmodell:
Sie schützt die Bürger davor, Geld und Nerven in einen vermeidbaren Zivilprozess zu investieren.
Wir sind seit Einführung des Gesetzes von der Rechtsanwaltskammer anerkannte Gütestelle.