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Gütestelle nach BaySchlG

  • Zitat:

    Der Bayerische Landtag erklärt die vorgerichtliche Streitschlichtung zum Erfolgsmodell:

    Sie schützt die Bürger davor, Geld und Nerven in einen vermeidbaren Zivilprozess zu investieren.

Wir sind seit Einführung des Gesetzes von der Rechtsanwaltskammer anerkannte Gütestelle.